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WDR - Newsletter der ServiceZeit Tiere suchen ein Zuhause vom 11.03.2002 Viele Menschen wollen sichergehen, dass nach ihrem Tod ihre Tiere gut versorgt sind.
Mit einer Klausel wie "Mein Hund Charly soll alles
erben" im Testament erreicht man dieses Ziel allerdings nicht. Laut Gesetz sind
Tiere nämlich nicht erbfähig. Ein Testament mit einer aus Sicht des Gesetzgebers
"unsinnigen" Bestimmung würde entweder gar nicht erst eröffnet oder als
unbeachtlich zur Seite gelegt. So kann es passieren, dass keiner der Erben vom
letzten Willen des Erblassers erfährt.
Im Testament kann etwa die folgende Bestimmung
aufgenommen werden:
Wer keine (vertrauenswürdigen) gesetzlichen Erben
hat, kann beispielsweise auch einen Nachbarn mit der Auflage, sich um das Tier
zu kümmern, zum Erben einsetzen. Um eine hohe Schenkungs-/bzw.
Erbschaftssteuerzahlung zu vermeiden (für nicht gesetzliche Erben gilt nur der
geringste Steuerfreibetrag von 5.000,- Euro), gibt es - sofern man genügend Geld
zum Vererben hat - einen Trick. Als gemeinnützig anerkannte Vereine (z.B.
Tierschutzvereine, Tierheim-Trägervereine) sind von der Schenkungs- / bzw.
Erbschaftssteuer befreut. Ein solcher Verein kann als Erbe eingesetzt werden,
dem dann zur Auflage gemacht wird, der Nachbarin für die Pflege des Tieres
monatlich eine bestimmte Summe aus dem Nachlass auszuzahlen. Außerdem sollte dem
Erben zur Auflage gemacht werden, so schnell wie möglich einen anderen
geeigneten Pflegehaushalt zu suchen, wenn die Nachbarin sich nicht mehr um das
Tier kümmern kann. Eine andere Möglichkeit ist ein Vorsorgevertrag noch zu
Lebzeiten, in
Wer keine (vertrauenswürdigen) Verwandten oder
Nachbarn hat, kann ein Tierheim seiner Wahl verpflichten, das Tier aufzunehmen
und weiterzuvermitteln. Im Gegenzug erhält das Tierheim einen Teil der
Erbschaft. Wer sicher gehen will, dass leer ausgehende Verwandte oder Bekannte das Testament nicht verschwinden lassen, kann es gegen eine geringe Gebühr, die sich nach dem Wert des Nachlasses richtet - bei 100.000 Euro Nachlasswert wären es ca. 55 Euro Gebühr - beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Bei öffentlichen Testamenten, also solchen, die von einem Notar beurkundet wurden, gehört die amtliche Hinterlegung automatisch dazu. Bei einem Nachlasswert von 100.000 Euro kostet die notarielle Beurkundung samt Hinterlegung ca. 260 Euro.
Es gibt also genügend Möglichkeiten, um
sicherzustellen, dass Tiere nach dem Tod von "Herrchen" oder "Frauchen" nicht
schutzlos sind. Die können es sich zwar meist kaum vorstellen - aber nach eine
Phase der Trauer geht das Leben für die Tiere weiter. Zu bestimmen, dass ein
gesundes Haustier nach dem Tod des Halters eingeschläfert werden soll, ist nicht
nur unsinnig sondern auch unzulässig (Verstoß gegen § 17 Nr. 1 des
Tierschutzgesetzes).
Deutsche Vereinigung für Erbrecht und
Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) |
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Weiterhin viel Spaß auf unseren Webseiten - 21.04.2007 - © rooster |
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